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o. J. o. T. o. O.

1337.

Nanker, Bisch. v. Breslau, beauftragt einen nicht genannten Geistlichen, da es diesem nicht unbekannt sei, daß der Bisch. zugleich mit s. Bresl. Kapitel sowohl für seine Kathedralkirche wie für die andern Kirchen, Klöster u. Hospitäler der Stadt u. des Territoriums Bresl. in Hinsicht auf den erhofften Frieden u. die Abwehr dem Kge (Joh.) v. Böhmen eine drückende u. schwere Geldsumme, deren Lösungstermin herannaht, entrichten muß [Diese Kontribution erstreckte sich jedenfalls nicht nur auf das Territorium Neiße, sondern auf das Bistum Breslau], u. da diese alle berührt, auch von allen getragen werden muß, sich persönlich zu den (nicht genannten) Äbten, Prioren, Äbtissinnen u. Kirchenrektoren zu begeben u. sie von seinet (des Bischofs) wegen wirksam, doch geziemend, aufzufordern, daß jeder nach einer billigen Taxe wegen des bevorstehenden Termins zunächst d. Hälfte s. Anteils sofort bezahle, widrigenfalls mit kirchl. Strafen gegen jeden Säumigen vorgegangen werden würde; denn entzögen sie sich bei dieser Kontribution ihm u. s. Kirche, dürften sie auch in ihren Nöten auf s. Hilfe u. die kirchl. Schutzmittel nicht rechnen.

Wattenbach, Formelb. d. Domherrn Arnold v. Protzan (C. d. Sil. V), S. 203.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.